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Der Lohn der Armut: Die "working poor"

von Alessandro Pelizzari

"Immer mehr Anzeichen weisen darauf hin, dass sich der Abstand zwischen den Reichen und den Armen in der Schweiz immer weiter vertieft."

Das von der Caritas veröffentlichte Soziale Jahrbuch [1] spricht eine deutliche Sprache, wenn es für das Jahr 2004 eine Rekordzahl von 1,2 Millionen Personen errechnet, die von der Sozialfürsorge, der Arbeitslosenunterstützung oder von der Invaliditätsversicherung abhängen. Diese Zahl entspricht ungefähr 16 Prozent der schweizerischen Bevölkerung. Die kantonalen Armutsstatistiken bestätigen diese Entwicklung: In der Bevölkerung des Kantons Zürich gibt es ungefähr 23 Prozent Menschen, die in Armut oder kaum über der Armutsgrenze leben. In Genf hat die Zahl der Anträge auf Sozialfürsorge 2004 um 18 Prozent zugenommen. Die meisten Experten sind sich über den Hauptgrund für diese Entwicklung einig: Mit der Zunahme der Arbeitslosenzahl seit 1990 um 20.000 auf ein ständiges Niveau um die 200.000 heute seien der (fehlende) Zugang zum Arbeitsmarkt und die Phänomene des sozialen Ausschlusses, die daraus folgen, die bestimmenden Faktoren der "neuen Armut" geworden. Diese Argumentation wird bestätigt, wenn man auch die Zahlen der schweizerischen Untersuchung über die Aktive Bevölkerung (Enquête Suisse sur la Population Active - ESPA) berücksichtigt, nach denen 2004 neben den 178.000 Menschen ohne Beschäftigung noch 378.000 "unterbeschäftigt" waren, das heißt, dass sie ihren Beschäftigungsgrad erhöhen wollten. In Vollarbeitsplätzen bedeutet das 255.000 weitere Arbeitsplätze, es sind also 556.000 Menschen, denen es an Arbeit mangelt, also 13 Prozent der aktiven Bevölkerung, von denen wiederum 15 Prozent als Langzeitarbeitslose angesehen werden müssen. Mit der Änderung der Arbeitslosenversicherung, die eine Reduzierung der Anrechtstage auf Unterstützung von 520 auf 400 mit sich brachte, ist die Zahl der "Ausgesteuerten" beträchtlich gestiegen. Von ihnen landen schließlich mindestens 20 Prozent bei der Sozialfürsorge. [2]

Wenn die Debatte über den sozialen Ausschluss es auch erlaubt, diesen Bereich von Armut zu erfassen, der sich an den Rändern des Arbeitsmarktes befindet, so trübt sie doch den Blick auf die tief greifenden Veränderungen, die den Kern des Arbeitsmarkts durchdringen. Es ist in der Tat nicht zu übersehen, dass die Tatsache, eine Beschäftigung zu haben und gleichzeitig arm zu sein, bei weitem kein Widerspruch ist. In der Europäischen Union gibt es in 35 Prozent der armen Haushalte zumindest eine beschäftigte Person. [3]

Was die Schweiz angeht, so ist es inzwischen weit bekannt, dass die Zunahme der Zahl armer Menschen in den 90er Jahren zu zwei Dritteln durch die Ausbreitung der Armut unter den Beschäftigten verursacht wurde: Die "working poor" machen heute 60 Prozent der Armen aus [4], das sind 7,5 Prozent der aktiven schweizerischen Bevölkerung oder ungefähr 250.000 Menschen (insgesamt eine halbe Million, wenn man die Mitglieder der Haushalte mitzählt, die von deren Lohn abhängen).

 

Eine "soziale Bombe"? Eine falsche Debatte

Die "Flexibilisierung" des Arbeitsmarktes: eine Notwendigkeit für das Kapital.

Die sichtbare Faust der "Sozial"politik

 

Eine "soziale Bombe"? Eine falsche Debatte

Auf den ersten Blick erklärt sich diese Entwicklung vor allem durch die Entwicklung der Löhne in der Schweiz: So ist der Anteil der working poor besonders hoch in den Niedriglohnbranchen wie im Verkauf, bei Dienstleistungen im häuslichen Bereich, in der Landwirtschaft, in der Gebäudereinigung oder im Hotel- und Gaststättengewerbe, wo die Durchschnittslöhne während der 90er Jahre um ungefähr 12 Prozent gesunken sind [5] . In der selben Zeitspanne ist der Durchschnittslohn in der Schweiz um mehr als 10 Prozent gesunken [6] , und das verfügbare Einkommen (Bruttoeinkommen abzüglich Sozialabgaben, Steuern und Miete) von 25 Prozent der ärmsten Haushalte hat sich um 10 bis 15 Prozent verringert [7] .

Diese Zahlen, die anfangs des Jahres anlässlich der Veröffentlichung einer neuen Studie [8] über die Lebensbedingungen der working poor mehrfach auf den Titelseiten der Zeitungen zu finden waren (der Autor dieses Artikels war an dieser Studie beteiligt), haben zahlreiche Journalisten dazu veranlasst, von einer richtigen "sozialen Bombe" [9] zu sprechen.

Wie soll man es auch anders nennen, wenn zur selben Zeit, in der die großen multinationalen Gesellschaften Rekordgewinne und Schwindel erregend hohe Gehälter für ihre Manager ankündigen, ein größer werdender Teil der Lohnempfänger sich mit Brosamen abfinden muss? Und die Gewerkschaften in der Schweiz erheben die Forderung nach einem Mindestlohn von wenigstens 3.000 Franken.

Wenn diese Forderung natürlich im Prinzip auch gerechtfertigt ist, so liegt das Problem doch teilweise anderswo. Es scheint nicht nur schwer vorstellbar, wie man in einem Land einen Mindestlohn durchsetzen kann, in dem nur 40 Prozent der Beschäftigten in Tarifverträgen erfasst sind. Die oben angeführte Studie hat außerdem bestätigt, dass eine Erhöhung der Löhne nur teilweise die Anzahl der working poor verringern würde. Warum? Weil die Armut der Lohnempfänger nur zum Teil durch die niedrigen Stundenlöhne verursacht wird. Sie wird auch verursacht durch die Ausdehnung prekärer Arbeitsverhältnisse. Und in der Tat arbeitet der Großteil der working poor in so genannten "atypischen" Beschäftigungsverhältnissen. 29 Prozent aller Teilzeitbeschäftigten sind arm; unter den Vollzeitbeschäftigten beläuft sich der entsprechende Anteil "nur" auf 6 Prozent. Innerhalb der Gesamtheit der working poor sind 16,9 Prozent "Scheinselbständige". Diese Zahlen spiegeln die Entwicklung der "atypischen" Arbeit in der Schweiz wider. So nimmt die Zahl der unbefristeten Arbeitsverträge immer weiter ab, während die befristeten Arbeitsverträge sich vervielfachen. In den 90er Jahren ist die Zahl der Teilzeiterwerbstätigen um 12 Prozent gestiegen und hat 2001 ein Niveau von 30,7 Prozent der aktiven Bevölkerung erreicht. 350.000 Menschen machen in Voll- oder Teilzeit Heimarbeit. Nach einer Studie der Caritas muss in der Schweiz eines von zehn Beschäftigungsverhältnissen als prekär bezeichnet werden, bei den Frauen sind davon 20 Prozent der Beschäftigungsverhältnisse betroffen. [10] Eine vom Staatssekretariat für Wirtschaft [11] in Auftrag gegebene Studie zieht die selben Schlussfolgerungen und errechnet einen Prozentsatz von 11,4 "potentiell" prekärer Beschäftigungsverhältnisse: Von diesen sind 38 Prozent Arbeitsverhältnisse auf Abruf, 21 Prozent befristete Arbeitsverhältnisse, 16 Prozent Heimarbeit, 13 Prozent sind Scheinselbständige und 8 Prozent Teilzeitbeschäftigte.

Die "Flexibilisierung" des Arbeitsmarktes: eine Notwendigkeit für das Kapital.

Die Grenze zwischen Beschäftigung und Arbeitslosigkeit verschwimmt somit immer mehr: Arbeitslos zu sein, vor allem langzeitarbeitslos, das bedeutet, in das Räderwerk von Praktika, Mini-Jobs usw. zu geraten. Und umgekehrt, zeitweise arbeitslos zu sein, wird zum festen Bestandteil der Biographie eines Lohnempfängers und erfasst immer mehr Berufsgruppen. So waren 2002 ungefähr 300.000 Menschen zumindest zeitweise arbeitslos, das sind 7,6 Prozent der aktiven Bevölkerung, und die "Prekarisierung der sicheren Arbeitsverhältnisse" bahnt sich ihren Weg. In der Schweiz ist die zeitweise Armut in der Tat seit den 90er Jahren ein wenig bekanntes, aber verbreitetes Phänomen: Fast 20 Prozent der in der Schweiz lebenden Menschen haben bereits die Erfahrung gemacht, zumindest während eines Jahres unterhalb der Armutsgrenze zu leben. [12]

Arbeitslosigkeit, Niedriglöhne und die Ausdehnung prekärer Arbeit sind die wesentlichen Faktoren für den Anstieg der Armut in der Schweiz, sie sind aber auch eine Antwort auf die Notwendigkeit, den Arbeitsmarkt tief greifend umzustrukturieren, um die Profitrate des Kapitals wiederherzustellen. Der Kapitalismus der Nachkriegszeit verdankte einen großen Teil seiner Akkumulationsdynamik stabilen und geregelten Arbeitsverhältnissen. Somit erlaubte er nicht nur eine gewisse Umverteilung des Produktivitätsgewinns in Form von Lohnerhöhungen, sondern auch einen Fortschritt bei sozialen Rechten und machte "Arbeit" zu einem Kriterium für die Teilnahme an den gesellschaftlichen Institutionen. Dieser Trend wird aber seit ungefähr 20 Jahren brutal in die umgekehrte Richtung gelenkt.

So wäre es angeblich die "Starrheit des Arbeitsmarktes", verursacht durch die Regelungen zum Schutz des Arbeitsrechts, die Höhe der Unterstützungen durch den Sozialstaat für den Fall des Einkommensverlustes bei Arbeitslosigkeit, ein zu großer Schutz vor Entlassungen oder auch einen Mindestlohn festlegende Tarifverträge, die die Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigt und somit jegliche Schaffung neuer Arbeitsplätze unmöglich macht. In der Folge ist "Flexibilität" das neue Schlüsselwort geworden. So eröffnete Wirtschaftsminister Deiss die Kampagne zur Ausdehnung der "Freizügigkeit" von Personen auf die neuen Mitglieder der Europäischen Union im Namen der besagten Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz: "Die Flexibilität des Arbeitsmarktes ist ein Träger wirtschaftlichen Wachstums, den man nicht unterschätzen darf". [13]

Das Hauptanliegen ist demnach die Flexibilität der Löhne, die darauf abzielt, mit Hilfe des Leistungslohns ein Lohnniveau durchzusetzen, das den verschiedenen Produktivitätsraten in den Branchen und Sparten angepasst ist. Was die "numerische" Flexibilität angeht, so dient sie dazu, das Beschäftigungsvolumen den veränderten Bedingungen von Verkauf und Produktion anzupassen, vor allem durch die Erleichterung von Entlassungen, aber auch durch die erleichterte Einstellung von Zeitarbeitern. Aber Flexibilität bezeichnet nicht nur die Liberalisierung staatlicher Vorschriften zur Beschäftigungspolitik, es geht ihr vor allem um die Organisation der Arbeit selbst. Eine solche "innere" Flexibilität betrifft die Arbeitszeiten, die den Bedürfnissen einer just-in-time-Produktion angepasst werden müssen: Arbeit auf Abruf, Jahresarbeitszeitkonten oder Zwangsteilzeitarbeit sind die Konsequenzen. Aber eine kurze Bilanz der ungehemmten "Flexibilisierung" des Arbeitsmarktes beweist genau das Gegenteil dessen, was die offizielle Theorie behauptet: Seit zwanzig Jahren stieg die Arbeitslosenrate unaufhörlich, während gleichzeitig die Prekarität explosionsartig zunahm, die Flexibilität der Verträge und der Arbeit sich verallgemeinerte und überall die Macht der Lohnabhängigen zurückging. Kann man ernsthaft noch behaupten, dass dies wegen der gestiegenen Starrheit des Arbeitsmarktes geschieht? Ganz im Gegenteil kann man deutlich feststellen, dass der Aufschwung der Profitrate mit einer Erhöhung der Arbeitslosenquote und der Prekarität zusammenhängt: Das Sinken der Arbeitskosten wurde in anderen Worten nicht dazu benutzt, neue Arbeitsplätze zu schaffen. Der Zuwachs an Produktivität hat vor allem die Finanzeinkünfte gefördert.

Mit anderen Worten: Die Analyse von Marx ist weiterhin vollkommen richtig: Die Prekären und die working poor gesellen sich neben den Ausgeschlossenen und den Arbeitslosen zur neuen industriellen Reservearmee des modernen Kapitalismus, deren Funktion die gleiche geblieben ist wie früher, nämlich Druck auszuüben auf die Beschäftigten in festen Arbeitsverhältnissen und ihre Forderungen nach einer besseren Bezahlung und nach korrekten Arbeitsbedingungen.

Die sichtbare Faust der "Sozial"politik

Unter diesen Bedingungen soll der Ausschluss aus dem Arbeitsmarkt möglichst nicht von Dauer sein und auch der Druck auf die Lohnabhängigen, der sie zwingt, weiterhin ihre Arbeitskraft zu verkaufen, soll aufrecht erhalten bleiben. Besser noch, der Ausschluss aus dem Arbeitsmarkt soll dazu dienen, die Bedingungen für den Wiedereintritt der Arbeitsuchenden in den Arbeitsmarkt so zu verschärfen, dass deren Forderungen noch weiter nach unten gesenkt werden können. Deswegen ist die "Flexibilisierung" des Arbeitsmarktes mit den "Reformen" auf dem Gebiet der Sozialpolitik verknüpft, die nicht nur darauf abzielen, das Niveau der Sozialleistungen unter das Niveau der Niedriglöhne zu senken und den Zugang zu Sozialleistungen zu erschweren; auch die Zwangsmaßnahmen zur Wiedereingliederung der Leistungsempfänger in prekäre Beschäftigungsverhältnisse werden verschärft, entsprechend dem "workfare"-Prinzip. So wurden seit der Änderung der Arbeitslosenversicherung die Anrechtstage auf Unterstützung verringert und der Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung stellt für diejenigen, die Jahr für Jahr einbezahlt haben, kein Recht mehr dar, sondern ist an die Bedingung geknüpft, eine Gegenleistung in Form von Arbeit zu erbringen. Im gleichen Sinne sieht die 5. Änderung der Invaliditätsversicherung vor, die Rentenzahlungen durch tägliche Unterstützungszahlungen in gleicher Höhe wie die der Arbeitslosenversicherung (70 – 80 Prozent des Lohnes) zu ersetzen, Zahlungen die den Personen gewährt werden, die bereit sind, Rehabilitations- oder Reintegrationsprogramme in den Arbeitsmarkt mitzumachen - bei Verweigerung erfolgen Sanktionen. Das Ziel dieser Änderung ist es, die Zahl neuer Renten um 20 Prozent zu verringern.

Natürlich zielen diese Änderungen nicht darauf ab, die tieferen Ursachen der Arbeitslosigkeit oder die Gründe von Armut oder Invalidität zu beseitigen, sondern die Armen und die Arbeitslosen zu bestrafen, damit sie verfügbarer werden. Diese Logik kann nur dann vollständig aufgehen, wenn man auch noch das letzte Netz sozialer Sicherung angreift, das der schweizerische Staat anbietet, die Sozialhilfe. Die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) hat sich dieser Aufgabe angenommen, als sie im Herbst 2004 die neuen interkantonalen Normen veröffentlichte, die der Gewährung von Sozialhilfe in den Kantonen und Gemeinden zugrunde liegen. Damit schiebt die SKOS die Schuld für den Ausschluss aus dem Arbeitsmarkt den Ausgeschlossenen selbst zu, schuldig, sich nicht in Betriebe einzugliedern, die sie nicht mehr haben wollen:"Die Sozialhilfe, die den Personen gewährt wird, die keine gewinnbringende Tätigkeit ausüben, aber fähig sind zu arbeiten, muss auf ein Niveau zurückgefahren werden, das mittelfristig nicht das Existenzminimum garantiert" [14], so der Bericht der Experten. Durch eine Reduzierung des individuellen Pauschalbetrages zum Unterhalt von 1.076 auf 960 Franken, was einem Verlust von 10 Prozent entspricht, und gewichtet durch ein "Bonus-Malus"- System, können "Missbräuche" künftig durch eine Verringerung der individuellen Hilfe bis auf 800 Franken im Monat bestraft werden. Die "Anstrengungen zur Wiedereingliederung" ihrerseits werden durch eine Wiedereingliederungsprämie belohnt, welche die Zahlungen bis auf 1.260 Franken steigen lassen kann.

Man erlebt also heute eine Rückkehr zur Einteilung in "gute" und "schlechte" Arme und zur totalen Verkommerzialisierung der Arbeitskraft. Die Antwort auf diesen Trend muss lauten: Es muss eine Bewegung von Lohnabhängigen, prekär Beschäftigten und Arbeitslosen ins Leben gerufen werden, die sich nicht nur für die Forderung nach einem garantierten Sozialeinkommen einsetzt, welches eine ganze Liste von Lebenssituationen wie Arbeitslosigkeit, Ruhestand und Ausbildungszeit – auch die erste Ausbildung für Gymnasiasten und Studenten - abdeckt. Es geht weiter darum, eine Reihe von Sachverhalten in das Feld juristischer Regelungen einzuführen, die diese bislang nicht erfasst hatten; nämlich dem Arbeitsrecht seine bestimmende Macht über die Arbeitgeberstrategien zurückzugeben. Dieser erweiterte Arbeitsvertrag neuen Typs würde für die Lohnempfänger folgendes bedeuten: das Recht auf Einkommensfortzahlung und auf Weiterbildungsmöglichkeiten während des gesamten Berufslebens; die Pflicht, seine Arbeitskraft während der aktiven Lebensphase für eine Minimaldauer anzubieten. Für die Unternehmen würde dieser Arbeitsvertrag neuen Typs bedeuten: das Recht, einzustellen und zu entlassen; die Pflicht, zur Aufrechterhaltung des Einkommens und zur Weiterbildung der vorübergehend nicht beschäftigten Arbeitskräfte beizutragen.

 

Fußnoten:

[1] Caritas, 2005 : Sozialalmanach 2005. Luzern.

[2] Le Courrier, 8.1.2005

[3] Carlo Knöpfel, Anna Liechti, 1998 : Trotz Einkommen kein Auskommen. Working Poor in der Schweiz. Luzern

[4] Tobias Bauer, Elisa Streuli, 2001: Wer ist in der Schweiz trotz Erwerbsarmut arm? In : Soziale Sicherheit, Nr. 3.

[5] Tobias Bauer, 1999 : Lohnstruktur und Lohnentwicklung im Detailhandel und Gastgewerbe, Bern

[6] Allez Savoir !, Oktober 2004

[7] Le Courrier, 15.2.2005

[8] Stefan Kutzner, Ueli Mäder, Carlo Knöpfel (éd.), 2004: Working poor in der Schweiz - Wege aus der Sozialhilfe, Zürich

[9] 24heures, 18.1.2005

[10] Carlo Knöpfel, Simone Prodolliet, 2001 : Prekäre Arbeitsverhältnisse in der Schweiz. Luzern

[11] Ecoplan, 2003 : Prekäre Arbeitsverhältnisse in der Schweiz. Seco Publikation Arbeitsmarktpolitik, Nr. 9. Bern

[12] Tobias Bauer, Elisa Streuli, op cit.

[13] Le Temps, 19.11.2004

[14] zitiert in Kurt Wyss, Letzte Grundsicherung zerschlagen, in Sozialistische Zeitung, März 2005.

 

Ehrenamtliche Übersetung: Jürgen Janz

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